phone+43 3119 22 27
emailgde@st-marein-graz.gv.at

Heizkostenzuschuss des Landes Stmk.

14.10.2024 / News / ,

Sehr geehrte Gemeindebewohnerinnen, sehr geehrte Gemeindebewohner!

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Schreiben vom 03.10.2024 mitgeteilt, dass sie für den
Winter 2024/2025 wieder einen Heizkostenzuschuss ausbezahlt. Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte finanziell unterstützt werden.

Höhe des Zuschusses (Einmalzahlung): € 340,00 für alle Heizungsanlagen

Anspruchsvoraussetzungen:

– Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 01. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
KEINE Wohnunterstützung beziehen und
– deren monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • für Ein-Personen-Haushalte € 1.572,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
  • sowie € 472,00 für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Antragstellung von 07.10.2024 – 28.02.2025:
persönlich im Marktgemeindeamt St. Marein bei Graz oder
ONLINE über diesen Link des Sozialservers des Landes Steiermark.

Für die Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Bei Kinder Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe.

Zusätzliche Informationen:

  • Personen, die einen Anspruch auf Wohnunterstützung haben, erhalten KEINEN Heizkostenzuschuss.
  • Pro Haushalt kann nur EIN Antrag gestellt werden.
  • BewohnerInnen von Schüler- bzw. Studentenheimen und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen wird kein Heizkostenzuschuss gewährt.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Bediensteten des Marktgemeindeamtes unter 03119/22 27 oder gde@st-marein-graz.gv.at gerne zur Verfügung.

Ihre Marktgemeinde St. Marein bei Graz!

Marktgemeinde St. Marein bei Graz
+43 3119 22 27
gde@st-marein-graz.gv.at

Amtsstunden
Montag: 7.30-12.00
Dienstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Mittwoch: 7.30-12.00
Donnerstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Freitag: 7.30-12.00