Heizkostenzuschuss des Landes Stmk.
14.10.2024 / News / Allgemein, Gemeinde
Sehr geehrte Gemeindebewohnerinnen, sehr geehrte Gemeindebewohner!
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Schreiben vom 03.10.2024 mitgeteilt, dass sie für den
Winter 2024/2025 wieder einen Heizkostenzuschuss ausbezahlt. Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte finanziell unterstützt werden.
Höhe des Zuschusses (Einmalzahlung): € 340,00 für alle Heizungsanlagen
Anspruchsvoraussetzungen:
– Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 01. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
– KEINE Wohnunterstützung beziehen und
– deren monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
- für Ein-Personen-Haushalte € 1.572,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
- sowie € 472,00 für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Antragstellung von 07.10.2024 – 28.02.2025:
persönlich im Marktgemeindeamt St. Marein bei Graz oder
ONLINE über diesen Link des Sozialservers des Landes Steiermark.
Für die Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
- Bei Kinder Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe.
Zusätzliche Informationen:
- Personen, die einen Anspruch auf Wohnunterstützung haben, erhalten KEINEN Heizkostenzuschuss.
- Pro Haushalt kann nur EIN Antrag gestellt werden.
- BewohnerInnen von Schüler- bzw. Studentenheimen und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen wird kein Heizkostenzuschuss gewährt.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Bediensteten des Marktgemeindeamtes unter 03119/22 27 oder gde@st-marein-graz.gv.at gerne zur Verfügung.
Ihre Marktgemeinde St. Marein bei Graz!