phone+43 3119 22 27
emailgde@st-marein-graz.gv.at
Taschenrechner

WOHN- UND HEIZKOSTENZUSCHUSS DES BUNDES

22.08.2023 / News /

Zuschuss über EUR 400,00 pro Haushalt

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann bis 30. November 2023 online beantragt werden.

Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss finden Sie unter diesem Link.

Der Online- Antrag kann auch über das Gemeindeamt gestellt werden.

RICHTLINIEN:
* Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 pro Haushalt von EUR 40.045,00 darf nicht überschritten werden.
* Volljährigkeit
* Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023

Was zählt als Einkommen?
* Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn oder Gehalt)
* Einkünfte aus selbständiger Arbeit
* Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
* Einkünfte aus Gewerbebetrieb
* Einkünfte aus Kapitalvermögen
* Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
* sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG

Ebenso zum Jahresnettoeinkommen sind das
Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Weiterbildungsgeld, das Übergangsgeld nach Altersteilzeit, das Übergangsgeld, die Überbrückungshilfe, der Pensionsvorschuss, das Altersteilzeitgeld, das Bildungsteilzeitgeld, das Umschulungsgeld, die Teilpension (erweiterte Altersteilzeit), die Gründungsbeihilfe, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, die Kombilohnbeihilfe, Fachkräftestipendium, die allgemeine Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, zu zählen.

Automatische Auszahlung (keine Beantragung notwendig!) für alle, die
* in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung
* in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung
* in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben.

Hier finden Sie die Richtlinien und weitere Informationen vom Land Steiermark.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Gemeindeamtes sehr gerne unter der Telefonnummer 03119/22 27 20 zur Verfügung.



Marktgemeinde St. Marein bei Graz
+43 3119 22 27
gde@st-marein-graz.gv.at

Amtsstunden
Montag: 7.30-12.00
Dienstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Mittwoch: 7.30-12.00
Donnerstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Freitag: 7.30-12.00