Meldezettel
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes
- erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes – Nebenwohnsitz (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Anmeldung eines Neugeborenen
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.
Kontakt:
Bürgerservice: 03119 22 27
Für alle An-, Ab- und Ummeldungen können Sie auch per Mail mit dem Bürgerservice Kontakt aufnehmen: gde@st-marein-graz.gv.at
Hier finden Sie das Formular für die An-, Ab- und Ummeldung
Erforderliche Dokumente:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- urkundlicher Nachweis der akademischen Grade
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Anmeldung eines Neugeborenen)
- ausgefülltes Meldeformular mit Unterschrift des Vermieters und Mieters bzw. Vorlage des Miet- oder Kaufvertrages