phone+43 3119 22 27
emailgde@st-marein-graz.gv.at

Personalausweis

Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden

  • als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.

Erforderliche Unterlagen, wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:

  • amtlicher Lichtbildausweis, oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin 
  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien 
  • eventuell Heiratsurkunde 
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)

Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien 

Kosten für die Neuausstellung:

Bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30

Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)

Weiterführende Informationen:

Alles über den Personalausweis (österreich.gv.at)

Marktgemeinde St. Marein bei Graz
+43 3119 22 27
gde@st-marein-graz.gv.at

Amtsstunden
Montag: 7.30-12.00
Dienstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Mittwoch: 7.30-12.00
Donnerstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Freitag: 7.30-12.00