Informationen zur Vogelgrippe
26.11.2025 / News / Allgemein
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen,
sehr geehrte Gemeindebürger!
In mehreren Bezirken der Steiermark wurde in den vergangenen Wochen ein vermehrtes Auftreten von Newcastle Disease bei frei lebenden Tauben festgestellt.
Weiters hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz per Kundmachung vom 19.11.2025 folgende Gemeinden bzw. Katastralgemeinden im Bezirk Graz-Umgebung zu Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten von Aviärer Infuenza (Vogelgrippe) erklärt:
Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Gratkorn, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kainbach bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Kumberg, Laßnitzhöhe, Lieboch, Peggau, Vasoldsberg, Weinitzen, Werndorf, Wundschuh, Deutschfeistritz (mit Ausnahme der Katastralgemeinde Großstübing), Dobl-Zwaring, Eggersdorf bei Graz, Fernitz-Mellach, Frohnleiten (mit Ausnahme der Katastralgemeinden Hofamt, Gams, Gamsgraben und Laufnitzgraben), Gratwein-Straßengel (mit Ausnahme der Katastralgemeinden Kehr und Plesch und Gschnaidt), Nestelbach bei Graz, Raaba-Grambach und St. Marein bei Graz.
In diesen Gebieten gilt ab 50 gehaltenen Stück Geflügel grundsätzlich die Stallhaltepflicht für diese Tiere. Bei Betrieben mit weniger als 50 Tieren gilt diese Pflicht nur dann nicht, wenn alle anderen Maßnahmen, die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten, eingehalten werden.
Gemäß Geflügelpest-Verordnung können „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ oder „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen werden. Besondere Schutzmaßnahmen sind in diesen Gebieten auch für Hobby- und Kleinhaltungen (<50 Tiere) rechtlich verpflichtend umzusetzen:
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein.
- Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) ODER die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/unter einem Unterstand erfolgen und Ausläufe müssen von Gewässern mit Wildvögeln abgezäunt sein.
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser (z.B. Teiche), zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei Abfall der Futter-, Wasseraufnahme (>20%) oder Legeleistung (>5%) sowie erhöhten Todesfällen (>3%) ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Grundsätzlich gilt die Verpflichtung einer dauerhaften Haltung in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest nach oben abgedeckt sind (Stallpflicht).
- Stallpflicht gilt nicht, wenn weniger als 50 Tiere gehalten werden und die Maßnahmen, die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko verpflichtend sind (siehe oben), umgesetzt werden.
Dringend empfohlen werden zusätzlich folgende Schutzmaßnahmen:
- Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt, wenn Ihre Tiere nicht gesund erscheinen.
- Achten Sie beim Kauf von Tieren auf Krankheitsanzeichen.
- Halten Sie zugekaufte Tiere die ersten zwei Wochen strikt getrennt von Ihren Tieren (Quarantäne) und verwenden Sie bei deren Betreuung gesonderte Kleidung/Schuhwerk/Gegenstände.
- Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren auf Personen, die unbedingt notwendig sind.
- Wechseln Sie vor und nach Betreten Ihrer Tierhaltung strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie zwischen Straßen- und Stallschuhwerk.
- Waschen Sie sich vor dem Betreten Ihrer Tierhaltung die Hände.
- Reinigen und desinfizieren Sie Gegenstände vor dem Einbringen in Ihre Tierhaltung.
- Lagern Sie Futter und Einstreu geschützt vor Wildvögeln.
- Entfernen Sie regelmäßig Futterreste.
- Verfüttern Sie keine Eierschalen von gekauften Eiern.
- Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.
Hier finden Sie Informationen bzgl. der Vogelgrippe zum Downloaden:
Informationen für Hobby- und Kleinhaltungen vom BMI als PDF
Merkblatt für Landwirte als PDF
Link zur Website der AGES mit Infos und einem Video „Vogelgrippe: Verstehen, Erkennen, Vermeiden“
Ihre Marktgemeinde St. Marein bei Graz!
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