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Heizkostenzuschuss 2026/2027 Land Steiermark

Veröffentlicht: 12.10.2026
Abteilung:

Antragstellung: Von 01.10.2026 – 26.02.2027 im Marktgemeindeamt St. Marein/Graz.

► Die Heizkostenrechnung sowie die Zahlungsbelege müssen vorgelegt werden.

  • Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark Weiters muss der/die AntragstellerIn zumindest seit 24.09.2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
  • KEINE Wohnunterstützung beziehen und
  • deren monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen seit 24.09.2026) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Ein-Personen Haushalt: € 1.827,00 inkl. 13. + 14. Monatsgehalt
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00  inkl. 13. + 14. Monatsgehalt
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00

 

Marktgemeinde St. Marein bei Graz
+43 3119 22 27
gde@st-marein-graz.gv.at

Amtsstunden
Montag: 7.30-12.00
Dienstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Mittwoch: 7.30-12.00
Donnerstag: 7.30-12.00 und 14.00-18.00
Freitag: 7.30-12.00