Heizkostenzuschuss 2025 / 2026 des Landes Stmk.
20.10.2025 / News / Allgemein, Gemeinde
Sehr geehrte Gemeindebewohnerinnen, sehr geehrte Gemeindebewohner!
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Schreiben vom 16.10.2025 mitgeteilt, dass sie für den Winter 2025 / 2026 wieder einen Heizkostenzuschuss ausbezahlt. Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte finanziell unterstützt werden.
Höhe des Zuschusses (Einmalzahlung): € 340,00 für alle Heizungsanlagen
Anspruchsvoraussetzungen:
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
Weiters muss der/die AntragstellerIn zumindest seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
- KEINE Wohnunterstützung beziehen und
- deren monatliches Haushaltseinkommen
(= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
– für Ein-Personen-Haushalte € 1.661,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
– für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00 (inkl. 13. + 14. Monatsgehalt)
– sowie € 498,00 für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Antragstellung von 16.10.2025 – 27.02.2026: ausschließlich im Marktgemeindeamt St. Marein bei Graz.
Für die Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Bei Kinder Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe
- Die Heizkostenrechnung muss vorgelegt werden
KEINEN Anspruch haben:
- Personen, die einen Anspruch auf Wohnunterstützung haben
- Drittstaatangehörige
- BewohnerInnen von Schüler- bzw. Studentenheimen und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Bediensteten des Marktgemeindeamtes gerne zur Verfügung.
Ihre Marktgemeinde St. Marein bei Graz!