Heizkostenzuschuss 2026/2027 Land Steiermark
Veröffentlicht:
12.10.2026
Abteilung:
Allgemeine Kundmachungen
Antragstellung: Von 01.10.2026 – 26.02.2027 im Marktgemeindeamt St. Marein/Graz.
► Die Heizkostenrechnung sowie die Zahlungsbelege müssen vorgelegt werden.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark Weiters muss der/die AntragstellerIn zumindest seit 24.09.2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sein.
- KEINE Wohnunterstützung beziehen und
- deren monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen seit 24.09.2026) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
| Ein-Personen Haushalt: € 1.827,00 inkl. 13. + 14. Monatsgehalt | ||
| für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00 inkl. 13. + 14. Monatsgehalt | ||
| für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00 |
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