Stromspeicher
Förderung / Energie/Heizung
Es werden € 100,00/KWp max. € 300,00 ab dem Abrechnungszeitraum 2024 gefördert.
Die einmalige Förderung für die Erstinstallation pro Liegenschaft gilt nicht für Erweiterungen einer bestehenden Anlage.
Balkonkraftwerke werden nicht gefördert.
Für die Förderung sind die Rechnung und die Zahlungsbestätigung vorzulegen.