Personalausweis
Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden
- als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
- für den Abschluss eines Kaufvertrags,
- für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.
Erforderliche Unterlagen, wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)
Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
Kosten für die Neuausstellung:
– Bis zum bzw. am 2. Geburtstag (2 Jahre gültig):
- Bei Erstausstellung: gebührenfrei*
- Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B. wegen Namensänderung: 26,30 Euro
– Nach dem 2. Geburtstag: € 26,30 (5 Jahre gültig)
– Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)
Weiterführende Informationen: Alles über den Personalausweis (österreich.gv.at)
*Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss die Antragstellerin/der Antragssteller wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.